Beitragsordnung des
Turn- und Sportvereins TSV 1925 Saal a. d. Saale e. V.


§ 1     Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins mit 2/3 Mehrheit der Erschienenen geändert werden.


§ 2     Beschlüsse

1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.



§ 3     Beiträge

1. Beim Jahresbeitrag stehen ein altersabhängiger Beitrag und ein Familienbeitrag zur Wahl. Im Familienbeitrag sind die beiden Ehepartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft oder Lebenspartnerschaft, und deren Kinder beinhaltet. Auf Antrag kann für Alleinstehende mit Kindern ebenfalls ein Familienbeitrag erhoben werden.
Die Anrechnung zum Familienbeitrag endet für die Kinder mit dem 18. Lebensjahr.
2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
3. Gemäß Satzung kann der Vorstand Schülern, Jugendlichen, Studenten und Wehrpflichtigen auf Antrag einen ermäßigten Beitrag gewähren. Einem Mitglied, das unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten ist, kann der Betrag gestundet oder für die Zeit der Notlage ganz oder teilweise erlassen werden. Die Berechtigung zur Beitragsermäßigung muss vom Mitglied durch einen Nachweis erbracht  werden.
4. Auf Antrag kann auswärtigen aktiven Spielern eine Beitragsermäßigung gewährt werden.
5. Der Beitrag ist im Voraus am Anfang des Jahres zu entrichten und wird im Lastschriftverfahren eingezogen. Maßgebend für die Beitragshöhe ist das vollendete Lebensjahr am 01.01. des Kalenderjahres.
6. Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen der Bankverbindung und der Anschrift mitzuteilen.
7. Bei unterjährigem Eintritt wird der Beitrag quartalsmäßig berechnet.


Die Beitragshöhe pro Jahr gliedert sich wie folgt:

Kinder  (unter 14. Jahre) EUR 18,-
Jugendliche (von 14 bis 17 Jahre)  EUR 24,-
Erwachsene (von 18 bis 64 Jahre)    EUR 40.-
Familienbeitrag EUR 60,-
Senioren (ab 65 Jahre)  EUR 30.-
Familienbeitrag für Senioren (mindestens eine Person 65 Jahre)   EUR 50,-



§ 4     Gebühren

1. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
2. Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.



§ 5     Vereinskonto

  • Genobank Rhön-Grabfeld, BLZ: 79069165, Kontonr.: 5710618
  • Sparkasse Bad Neustadt, BLZ: 79353090, Kontonr.: 310920

Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.


§ 6     Vereinsaustritt

Der dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklärende Austritt ist jederzeit zum Ende des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat möglich.